Bitcoin-Gewinne bei der Steuererklärung angeben: Was ist zu beachten?

Kryptowährungen sorgen seit Jahren für Gesprächsstoff, mal mit Schlagzeilen über steile Kursgewinne, mal mit ratlosen Blicken auf die Frage, wie der Staat diese digitale Welt eigentlich besteuert.

Wer nach einem satten Plus beim Bitcoin-Verkauf schon anfängt, von Cocktails am Strand zu träumen, wird beim Blick auf die Steuerunterlagen oft unsanft gebremst. Denn auch wenn Bitcoin und Co. modern wirken, hat das Finanzamt längst einen Weg gefunden, sie in die klassischen Regeln des Steuerrechts einzubinden.

Wann Bitcoin-Gewinne steuerfrei sind und wann das Finanzamt zuschlägt

Der steuerliche Blick auf Bitcoin unterscheidet sich deutlich von klassischen Kapitalanlagen wie Aktien oder Fonds. Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen gelten in Deutschland als private Veräußerungsgeschäfte und damit als sonstige Wirtschaftsgüter. Das bedeutet, sie landen nicht in der Abgeltungsteuer mit pauschalen 25 Prozent, sondern unterliegen dem ganz normalen Einkommensteuertarif. Je nach Höhe des Gesamteinkommens können so Steuersätze von 14 bis 45 Prozent fällig werden.

Es gibt jedoch eine entscheidende Besonderheit, nämlich die Spekulationsfrist. Wer Bitcoin länger als zwölf Monate hält und erst danach veräußert, darf den Gewinn steuerfrei einstreichen. Wer schneller zugreift, also innerhalb eines Jahres verkauft oder damit bezahlt, macht einen steuerpflichtigen Gewinn.

Eine Regel, die für so manchen Überraschungseffekt sorgt, wenn plötzlich der Einkauf im Onlineshop oder das Vergnügen, mit Bitcoin im Casino spielen zu können, eine steuerliche Relevanz bekommt. Gerade das Glücksspiel mit Kryptos hat in den letzten Jahren enorm an Bedeutung gewonnen. Immerhin zeigt dieses Beispiel, wie vielseitig der Einsatz von Kryptowährungen längst geworden ist und dass digitale Coins nicht nur für Trader spannend sind, sondern auch im Freizeitbereich ihren Platz gefunden haben.

Wichtig ist außerdem die Freigrenze. Bis zu 1.000 Euro an Gewinnen pro Jahr bleiben steuerfrei, überschreitet man diesen Betrag jedoch auch nur um einen Euro, muss der gesamte Gewinn versteuert werden.

Freibeträge, Freigrenzen und Steuerlast

Neben der Spekulationsfrist spielen auch Freibeträge und Freigrenzen eine zentrale Rolle. Für die bereits erwähnten privaten Veräußerungsgeschäfte gilt die 1.000-Euro-Freigrenze. Wer allerdings mit Staking, Mining oder Lending Einkünfte erzielt, bewegt sich in einer anderen Kategorie. Hier greift ein spezieller Freibetrag von 256 Euro pro Jahr. Erst wenn diese Grenze überschritten wird, verlangt das Finanzamt seinen Anteil.

Doch auch damit ist die Rechnung noch nicht komplett. Auf den individuellen Einkommensteuersatz kommen im Zweifel Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer hinzu. Am Ende entscheidet also nicht nur die Höhe der Krypto-Gewinne, sondern auch das persönliche Gesamteinkommen darüber, wie tief die Hand des Staates in die digitale Geldbörse greift.

Wenn Verluste zur Steuerstrategie werden

Nicht immer geht die Krypto-Reise steil nach oben. Wer Verluste erleidet, kann diese steuerlich nutzen, denn sie lassen sich mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechnen, also beispielsweise mit dem Gewinn aus einem Grundstücksverkauf. Was in einem Jahr nicht passt, kann in künftige Jahre vorgetragen oder sogar ins Vorjahr zurückgetragen werden.

Ein spannendes Stichwort in diesem Zusammenhang lautet Tax Loss Harvesting. Dahinter steckt die gezielte Realisierung von Verlusten, um die Steuerlast zu senken. Wer also ohnehin mit einem Minus im Depot dasteht, verkauft vor Jahresende, nutzt den Verlust für die Steuer und kann die Coins anschließend zurückkaufen. Natürlich ist das nichts für schwache Nerven, denn die Kurse können in der Zwischenzeit wieder ganz andere Kapriolen schlagen.

So unterschiedlich werden Krypto-Gewinne behandelt

Bitcoin nur zu kaufen und irgendwann wieder zu verkaufen ist steuerlich gesehen noch das einfachste Szenario. Doch in der Praxis wird es schnell komplexer. Schon der Tausch von Bitcoin in eine andere Kryptowährung gilt als steuerlicher Veräußerungsvorgang. Gleiches gilt beim Bezahlen von Waren oder Dienstleistungen. Wer also sein neues Smartphone mit Bitcoin finanziert, realisiert damit unter Umständen einen steuerpflichtigen Gewinn.

Beim Mining oder Staking sieht die Lage anders aus. Hier entstehen bereits mit dem Erhalt der Coins steuerlich relevante Einkünfte. Diese zählen zu den sonstigen Einkünften und unterliegen ab dem Überschreiten des Freibetrags von 256 Euro der Einkommensteuer.

Spannend ist, dass die Spekulationsfrist von zehn Jahren, die bei anderen Wirtschaftsgütern durch eine Nutzung zur Einkünfteerzielung entstehen kann, im Fall von Kryptowährungen nicht greift. Es bleibt also bei der einjährigen Haltefrist. Besondere Beachtung verdienen auch Hard Forks. Kommt es zur Aufspaltung einer Blockchain und entstehen dadurch neue Coins, wird zunächst kein steuerpflichtiger Vorgang ausgelöst. Erst wenn die neuen Coins veräußert werden, spielt die Steuer eine Rolle. Dann gilt es, die Anschaffungskosten aufzuteilen.

Ähnlich knifflig sind Airdrops. Hier hängt die steuerliche Einordnung davon ab, ob eine Gegenleistung erbracht wurde. Wer beispielsweise durch das Posten auf Social Media an einen Airdrop kommt, erzielt steuerpflichtige Einkünfte. Wer die Token ohne irgendeine Aktion ins Wallet gespült bekommt, kann je nach Auslegung sogar von einer Schenkung ausgehen.

Neue Vorgaben des BMF und was sie für die Steuererklärung bedeuten

Ein großer Schritt in Richtung Klarheit kam mit dem BMF-Schreiben vom März 2025. Statt pauschal von virtuellen Währungen zu sprechen, fasst der Gesetzgeber nun den Oberbegriff Kryptowerte. Das mag nach Wortklauberei klingen, sorgt aber für mehr Präzision in der steuerlichen Behandlung.

Darüber hinaus bringen die neuen Vorgaben konkrete Pflichten mit sich. Wer Gewinne oder Einkünfte mit Kryptowerten erzielt, muss lückenlos dokumentieren, wann, wo und zu welchem Kurs die Transaktionen stattfanden. Steuerreports von Börsen oder Tools, die Wallets automatisch auslesen, können hier eine große Hilfe sein.

Auch bei der Bewertung spielt das Schreiben eine Rolle. Das Finanzamt akzeptiert neben den Anschaffungskosten nun auch die Bewertung mit Tageskursen als nicht zu beanstandende Methode. Besonders für Staking-Einnahmen ist das relevant, da hier der Zeitpunkt des Claimings als steuerlicher Anknüpfungspunkt gilt.

Ohne Belege läuft nichts

Eine der größten Hürden bei Kryptogewinnen ist nicht die Steuer selbst, sondern die Dokumentation, denn das Finanzamt verlangt exakte Nachweise über Anschaffung und Veräußerung. Wer diese Daten nicht griffbereit hat, macht sich das Leben unnötig schwer.

Praktisch bedeutet das, dass Kaufdatum, Kaufpreis, Verkaufszeitpunkt und Erlös festgehalten werden müssen. Auch der Wechselkurs in Euro spielt eine zentrale Rolle. Tools zur Transaktionsübersicht sind hier Gold wert. Viele Börsen stellen entsprechende Reports bereit, bei Wallet-zu-Wallet-Transaktionen muss man jedoch oft selbst Hand anlegen.

Steuerfallen, offene Fragen und ein Blick in die Zukunft

So klar die Regeln auf den ersten Blick erscheinen, so viele Fallstricke lauern im Detail. Ein Beispiel ist der Verlust durch Diebstahl. Wer Opfer eines Hacks wird, erleidet zwar einen realen Schaden, steuerlich gesehen fehlt es jedoch an einem Veräußerungsgeschäft. Der Verlust kann daher in der Regel nicht geltend gemacht werden.

Spannend bleibt auch die politische Diskussion um die Haltefrist. Immer wieder wird darüber debattiert, ob die einjährige Frist gestrichen werden soll, um sämtliche Gewinne steuerpflichtig zu machen. Bislang hat sich das nicht durchgesetzt, doch es lohnt sich, diese Entwicklung im Auge zu behalten.