Abschlagsrechnung vs. Schlussrechnung – der Unterschied
du fragst dich, worin eigentlich der Unterschied zwischen Abschlagsrechnung und Schlussrechnung liegt? Gerade bei Projekten oder Aufträgen mit längerer Laufzeit begegnest du beiden Rechnungsarten häufig. Dabei erfüllen sie trotz ihrer Ähnlichkeit ganz unterschiedliche Zwecke. Eine Abschlagsrechnung kommt während des Projekts zum Einsatz und zeigt auf, welche Teilleistungen bereits erbracht wurden. Die Schlussrechnung dagegen bildet den Abschluss eines Projekts und umfasst sämtliche erbrachten Leistungen sowie alle bereits gestellten Abschläge.
Auftragsbezogene Zahlungen vor Fertigstellung: Abschlagsrechnung
Eine Abschlagsrechnung kommt zum Einsatz, wenn bereits während eines Projekts oder einer langfristigen Dienstleistung Teilleistungen erbracht und abgerechnet werden. Das bedeutet für dich: Noch bevor das gesamte Projekt abgeschlossen ist, können auf diese Weise bereits ausgeführte Arbeiten oder gelieferte Materialien in Rechnung gestellt werden. So entsteht nicht erst am Ende eine große Zahlung, sondern der Geldfluss verteilt sich über die Laufzeit des Auftrags.
Dies hat vor allem Vorteile für alle Beteiligten. Du als Auftragnehmer bekommst regelmäßig einen Teil deiner Vergütung und kannst so Liquidität sicherstellen. Der Auftraggeber wiederum zahlt nur für wirklich erbrachte Leistungen – was Transparenz schafft und das Risiko von Vorleistungen minimiert. Die Abschlagszahlung wird im späteren Verlauf dann bei Erstellung der Schlussrechnung angerechnet. Damit dienen Abschlagsrechnungen letztlich dazu, den finanziellen Aufwand Schritt für Schritt zu begleichen und beide Seiten beim Fortschritt des Projekts abzusichern.
Zusätzliche Ressourcen: Rechnungsstellung bei Auslandskunden – das ist zu beachten
Gesamtabrechnung nach Auftragsende: Schlussrechnung

Nachdem alle vereinbarten Leistungen eines Projekts abgeschlossen sind, erfolgt die Schlussrechnung. Sie fasst sämtliche erbrachten Arbeiten sowie bereits gestellte Abschlagsrechnungen zusammen. So erhältst du mit der Schlussrechnung einen vollständigen Überblick über das gesamte Projekt – inklusive aller bisherigen Zahlungen und noch offener Beträge.
Die Schlussrechnung ist unverzichtbar, wenn es um den endgültigen finanziellen Abschluss geht. Hier werden bereits geleistete Abschlagszahlungen angerechnet und der tatsächliche Restbetrag ermittelt, der noch zu begleichen ist. Damit sorgt diese Rechnung für Klarheit und Transparenz zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.
Außerdem enthält eine Schlussrechnung – wie jede ordnungsgemäße Rechnung – alle wichtigen Informationen: Auflistung der Einzelleistungen, Endsumme, Umsatzsteuer sowie einen Verweis auf bereits erhaltene Teilsummen durch frühere Abschläge. Die Schlussrechnung wird immer nur einmal erstellt, nämlich dann, wenn das Projekt vollständig beendet wurde. Korrekte Rechnungslegung sichert dir dabei nicht nur Ansprüche auf die ausstehenden Beträge, sondern sorgt auch steuerlich gesehen für Rechtssicherheit.
Abschlagsrechnung zeigt bereits erbrachte Teilleistungen auf
Eine Abschlagsrechnung dient dazu, die bereits im Verlauf eines Projekts erbrachten Teilleistungen exakt sichtbar zu machen. Das bedeutet: Sobald ein bestimmter Abschnitt der Arbeit abgeschlossen oder eine vereinbarte Teilleistung erbracht wurde, wird hierfür eine Rechnung gestellt. Die Abrechnung erfolgt also nicht für das gesamte Projekt auf einmal, sondern Schritt für Schritt immer dann, wenn einzelne Leistungen tatsächlich ausgeführt wurden.
Das sorgt sowohl für dich als Auftragnehmer als auch für den Kunden für Transparenz. Der Projektfortschritt lässt sich finanziell nachverfolgen und du erhältst regelmäßig Zahlungen – abhängig davon, wie viel bereits geleistet worden ist. Dies verschafft finanzielle Sicherheit und stärkt das Vertrauen beider Seiten in die Zusammenarbeit.
Typisch für Abschlagsrechnungen ist die genaue Beschreibung der bereits erledigten Arbeiten oder gelieferten Materialien. So kann stets nachvollzogen werden, worauf sich die jeweilige Zahlung bezieht. Abschlagszahlungen mindern später den noch offenen Rechnungsbetrag und werden abschließend bei Erstellung der Schlussrechnung angerechnet.
Rechnungsart | Zeitpunkt der Ausstellung | Besonderheiten |
---|---|---|
Abschlagsrechnung | Während des Projekts / bei Teilleistungen | Stellt bereits erbrachte Leistungen in Rechnung; mehrmals möglich; verringert spätere Schlusszahlung |
Schlussrechnung | Nach Abschluss des Projekts | Umfasst alle Leistungen; berücksichtigt vorherige Abschläge; wird nur einmal ausgestellt |
Teilzahlung | Nach individueller Vereinbarung | Direkte Zahlung ohne detaillierte Abrechnung; häufiger bei Bau- oder Großprojekten |
Schlussrechnung fasst alle Leistungen eines Projekts zusammen
Mit der Schlussrechnung erhältst du einen abschließenden Überblick über dein gesamtes Projekt. Hier werden sämtliche bisher durchgeführten Arbeiten und Dienstleistungen lückenlos aufgeführt. Die Schlussrechnung bezieht sich nicht nur auf die zuletzt erbrachten Leistungen, sondern listet auch die im Vorfeld bereits in Rechnung gestellten Abschläge explizit auf.
Besonders praktisch: Bereits erfolgte Abschlagszahlungen werden bei der Gesamtsumme abgezogen. So erkennst du sofort, welcher offene Rechnungsbetrag tatsächlich noch zu zahlen ist. Dies schafft maximale Transparenz zwischen dir und deinem Kunden, denn alle Projektphasen und Teilrechnungen sind klar dokumentiert.
Achte darauf, dass die Schlussrechnung alle relevanten Angaben enthält – darunter eine vollständige Leistungsübersicht, die Nennung aller vorherigen Zahlungen sowie einen Hinweis auf die verrechneten Beträge. Dadurch wird die Schlussrechnung nicht nur übersichtlich, sondern auch rechtssicher. Sie dient letztlich als Nachweis für die ordnungsgemäße Abwicklung des gesamten Projekts inklusive aller Zahlungsvorgänge.
Zusätzlicher Lesestoff: Was tun, wenn Kunden Rechnungen nicht bezahlen
Abschlagszahlungen reduzieren spätere Restforderung

Wenn du während eines Projekts bereits Abschlagszahlungen erhältst, wirkt sich das direkt auf die spätere Schlussrechnung aus. Jeder gezahlte Abschlag wird dort angerechnet und verringert somit den noch offenen Betrag am Projektende. Für dich als Auftragnehmer bedeutet das: du wartest nicht bis zum Abschluss sämtlicher Arbeiten auf deine Vergütung, sondern bekommst für erbrachte Teilleistungen laufend Zahlungen.
Dadurch bleibt dein finanzieller Spielraum während der gesamten Auftragsdauer erhalten. Gleichzeitig sorgt diese Vorgehensweise für mehr Übersichtlichkeit bei der Endabrechnung. Da bereits beglichene Teilbeträge gesondert ausgewiesen werden müssen, stehen alle Nachweise schwarz auf weiß zur Verfügung. Das schafft Vertrauen und Klarheit zwischen dir und deinem Kunden.
Die Restforderung, also der abschließende Rechnungsbetrag, fällt dadurch niedriger aus – es muss nur noch der Differenzbetrag zwischen gesamter Leistung und geleisteten Abschlägen gezahlt werden. Ein weiterer Vorteil: Auseinandersetzungen wegen offener Beträge oder Unklarheiten bei der Bezahlung lassen sich durch die transparente Darstellung der Abschläge meist leicht vermeiden.
Siehe auch: Wie funktioniert die Rechnung ohne Umsatzsteuer
Schlussrechnung berücksichtigt bereits geleistete Abschläge

Bei der Erstellung einer Schlussrechnung ist es wichtig, dass alle während des Projektverlaufs bereits gestellten und begleichten Abschlagsrechnungen transparent berücksichtigt werden. Das heißt: du führst die einzeln erhaltenen Abschlagszahlungen deutlich in deiner Schlussrechnung auf und ziehst diese Beträge von der Gesamtsumme aller erbrachten Leistungen ab.
Das hat gleich mehrere Vorteile. Zum einen sorgst du für maximale Transparenz gegenüber deinem Kunden – er sieht direkt, welche Zahlungen bereits erfolgt sind und wie sich der Restbetrag zusammensetzt. Zum anderen verhinderst du doppelte Abrechnungen oder Missverständnisse bezüglich offener Forderungen. In jeder ordnungsgemäßen Schlussrechnung solltest du also eine genaue Auflistung der zuvor beglichenen Teilbeträge einfügen, idealerweise mit Angabe von Rechnungsnummer und Datum.
Durch diese Struktur stellst du sicher, dass nur noch die tatsächliche Differenz, also der offene Restbetrag, beglichen werden muss. Diese Vorgehensweise schafft Vertrauen sowie eine solide Grundlage für eine reibungslose Zusammenarbeit bis zum Abschluss des Projekts. Achte immer darauf, dass sämtliche Angaben vollständig und korrekt erfolgen – so bist du auch steuerlich auf der sicheren Seite.
Begriff | Funktion im Projektverlauf | Relevanz für die Abrechnung |
---|---|---|
Abschlagsrechnung | Ermöglicht Zwischenzahlungen nach Erreichen von Meilensteinen | Sichert laufende Liquidität und dokumentiert erbrachte Teilleistungen |
Schlussrechnung | Stellt den abschließenden Rechnungsvorgang nach Projektschluss dar | Zieht alle bisherigen Abschläge ab und zeigt den endgültigen Restbetrag |
Abschlagszahlung | Teilzahlung während des Projektfortschritts | Wird in der Schlussrechnung vollständig angerechnet |
Abschlagsrechnungen meist mehrfach während Projektlaufzeit
Während eines Projekts werden meist mehrere Abschlagsrechnungen ausgestellt. Das hat einen klaren Vorteil: Wenn du Projekte oder Aufträge mit längerer Laufzeit betreust, musst du nicht bis zum Ende auf deine vollständige Vergütung warten. Stattdessen kannst du bei Erreichen bestimmter Meilensteine immer wieder eine Rechnung stellen.
Diese Vorgehensweise verschafft dir als Auftragnehmer finanzielle Planungssicherheit und sorgt dafür, dass deine Liquidität laufend gesichert ist. Du kannst jederzeit nachweisen, welche Leistungen bereits erbracht und abgerechnet wurden. Für viele Kunden ist es zudem sehr angenehm, kleinere Beträge schrittweise zu bezahlen anstatt einer großen Schlusszahlung zum Projektende.
Wichtig ist dabei, jede einzelne Abschlagsrechnung sauber und nachvollziehbar zu dokumentieren. Dadurch behalten sowohl du als auch dein Kunde stets den Überblick über alle Zahlungen und den jeweiligen Fortschritt des Projekts. Üblicherweise bezieht sich jede neue Abschlagsrechnung auf konkret abgeschlossene Leistungsabschnitte – das schafft Transparenz und Vertrauen während der gesamten Zusammenarbeit. So bleibt die Abwicklung von größeren und längerfristigen Vorhaben für beide Seiten übersichtlich und fair.
Schlussrechnung erfolgt nur einmal, nach Projektabschluss
Eine Schlussrechnung wird immer erst dann erstellt, wenn ein Projekt vollständig abgeschlossen ist. Sie fasst sämtliche Leistungen und Lieferungen, die während des Auftrags erbracht wurden, abschließend zusammen. Anders als bei den vorherigen Abschlagsrechnungen erfolgt die Schlussrechnung nur ein einziges Mal. Damit stellt sie den endgültigen Abschluss der betrieblichen Abwicklung dar.
In dieser Rechnung werden alle bereits gestellten Abschläge übersichtlich aufgelistet und von der Gesamtsumme abgezogen. So kannst du genau nachvollziehen, welche Beträge schon bezahlt wurden und wie hoch der verbleibende Restbetrag tatsächlich noch ist. Gerade zum Ende eines größeren Projekts sorgt das für maximale Transparenz zwischen dir und deinem Kunden.
Außerdem beinhaltet die Schlussrechnung alle erforderlichen Pflichtangaben, wie eine vollständige Leistungsbeschreibung, Steuersätze sowie den Hinweis auf die verrechneten Teilzahlungen. Sie bildet damit auch den rechtlich verbindlichen Dokumentationsabschluss zu einem Auftrag. Erst nach Ausgleich des ausgewiesenen Restbetrags gilt das Projekt finanziell als komplett abgewickelt – die Schlussrechnung ist somit ein zentrales Element jeder professionellen Auftrags- oder Projektbearbeitung.
Beide Rechnungstypen müssen steuerliche Vorschriften erfüllen
Sowohl Abschlagsrechnung als auch Schlussrechnung müssen bestimmte steuerliche Vorgaben erfüllen. Das betrifft vor allem die Angaben auf der jeweiligen Rechnung: Dazu gehören unter anderem der vollständige Name und die Anschrift des leistenden Unternehmens, die Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sowie das Ausstellungsdatum. Auch eine eindeutige Rechnungsnummer darf nicht fehlen.
Besonders wichtig ist die korrekte Ausweisung der Umsatzsteuer. Bei beiden Rechnungstypen musst du den Nettobetrag, den Steuersatz sowie den Steuerbetrag explizit angeben – nur dann wird die Rechnung vom Finanzamt anerkannt. Ebenso sollte jede Leistung möglichst präzise beschrieben werden, um den Bezug zu erbrachten Arbeiten herzustellen und Nachvollziehbarkeit gegenüber dem Kunden und Behörden sicherzustellen.
Vergiss nicht: Bereits geleistete Abschlagszahlungen müssen in der Schlussrechnung unbedingt berücksichtigt und einzeln aufgeführt werden. Dadurch vermeidest du steuerliche Fehler sowie Missverständnisse bei der Endabrechnung. Eine saubere Dokumentation beider Rechnungstypen schützt vor späteren Rückfragen durch das Finanzamt und schafft klare Verhältnisse für alle Beteiligten.
Rechtsgrundlagen für beide Rechnungsarten unterscheiden sich häufig
Die rechtlichen Grundlagen für Abschlags- und Schlussrechnungen sind nicht identisch und orientieren sich oft an unterschiedlichen Gesetzen oder Regelwerken. Für Abschlagsrechnungen ist etwa im Bauwesen die VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil B) maßgeblich. In anderen Branchen bilden der zugrunde liegende Werkvertrag gemäß BGB oder besondere Vereinbarungen die Basis. Hier wird genau geregelt, wann du als Auftragnehmer Anspruch auf die Stellung einer Abschlagsrechnung hast und wie diese zu gestalten ist.
Bei der Schlussrechnung gelten hingegen meist umfassendere Vorgaben nach Handels- und Steuerrecht. Gerade wenn alle Leistungen eines Projekts abgeschlossen sind und der finanzielle Abschluss bevorsteht, greift zum Beispiel § 14 UStG bezüglich Pflichtangaben. Besonders wichtig: Die Schlussrechnung muss bereits gezahlte Abschläge detailliert aufführen und korrekt verrechnen, um steuerlich anerkannt zu werden.
Es lohnt sich also, beide Rechnungstypen sorgfältig voneinander abzugrenzen, da Unklarheiten schnell zu rechtlichen oder steuerlichen Problemen führen können. Daher empfiehlt es sich für dich, die einschlägigen Vorschriften je nach Branche und Vertragsart immer im Blick zu behalten – so bist du bei der Erstellung jeder Rechnung auf der sicheren Seite.