Buchhaltungsgrundlagen für Escortdamen: Wissenswertes für die Selbstständigkeit
Wer als Escort oder auch Begleitdame arbeitet, geht damit in den meisten Fällen einer selbstständigen sowie steuerpflichtigen Tätigkeit nach. Aus diesem Grund müssen Escortdamen sich unter anderem auch mit dem Thema Buchhaltung auseinandersetzen. Dieser Artikel informiert darüber, welche Grundlagen in den Bereichen Buchhaltung und Steuern für die Tätigkeit wichtig sind, um die Arbeit sowohl vollständig legal als auch erfolgreich durchzuführen.
Eine Anmeldung beim Finanzamt ist der erste Schritt
Bevor die Arbeit im Escortservice aufgenommen werden kann, muss zunächst eine Anmeldung derselben beim zuständigen Finanzamt erfolgen, wenn die Tätigkeit etwa als Escort Hamburg erfolgen soll, meldet die Dame sich beim Finanzamt Hamburg an.
Da die meisten Begleitdamen nicht bei einer Agentur fest angestellt sind, sondern auf selbstständiger Basis arbeiten, müssen sie sich auch um die erforderliche Gewerbeanmeldung kümmern.
Unter der Berufsbezeichnung „Hostess“ oder etwa „Begleitservice“ ist eine Tätigkeit erst dann gesetzlich erlaubt, wenn das Finanzamt darüber in Kenntnis gesetzt wurde und eine entsprechende Steuernummer vergeben hat. Die Anmeldung eines Gewerbes gestaltet sich sehr unkompliziert und kann sogar telefonisch in die Wege geleitet werden. Die Behörde übersendet dann einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, der ausgefüllt zurückgesendet werden muss.
Das Zuteilen der Steuernummer kann einige Wochen dauern; mit der Arbeit kann aber bereits während dieser Wartezeit begonnen werden.
Einnahmen und Ausgaben immer im Blick behalten
Bereits vom ersten Auftrag an sollten Escortdamen unbedingt ein Kassenbuch führen, in dem alle mit der gewerblichen Tätigkeit verbundenen Einnahmen und Ausgaben genau dokumentiert werden. Diese Dokumentation muss möglichst genau ausfallen, was bedeutet, dass Daten, Uhrzeiten, Geldbeträge und weitere Details zur Dienstleistung präzise festgehalten werden.
Im eigenen Interesse ist dies überaus wichtig, denn nur so lässt sich auf Dauer ein Überblick darüber behalten, wie viel verdient wurde und wie erfolgreich die Tätigkeit tatsächlich ausfällt. Aber auch für die Behörden kann eine detaillierte Auflistung relevant werden – zum Beispiel im Rahmen der Steuererklärung oder auch bei einer Steuerprüfung.
Was genau sind Einnahmen und Ausgaben?
An dieser Stelle ist es sinnvoll, einmal genauer zu erläutern, was eigentlich als Einnahmen und Ausgaben zu betrachten ist und wie sich daraus der Gewinn berechnet. Als Einnahmen werden die Beträge bezeichnet, die durch die Tätigkeit als Escort verdient werden – also das Geld, welches der Kunde für die Dienstleistungen bezahlt.
Ausgaben dagegen sind alle Kosten, die der Begleitdame im Rahmen ihrer Arbeit entstehen. Dazu gehören zum Beispiel Fahrtkosten zum Treffpunkt. Es ist ratsam, zu allen Einnahmen und Ausgaben jeweils Belege aufzuheben, sodass auch im Nachhinein alles genau nachvollzogen werden kann.
Die Ausgaben verringern naturgemäß die Einnahmen, da sie von diesen abgezogen werden. Der dadurch entstehende Betrag ist der Gewinn, der durch die Tätigkeit erzielt wurde. Dieser muss am Ende versteuert werden. Je nachdem, wie hoch die Ausgaben ausfallen, kann also eine deutliche Diskrepanz zwischen den Einnahmen und dem tatsächlichen Gewinn bestehen.
Was genau sind absetzbare Ausgaben für Escortdamen?
Nicht immer ist auf den ersten Blick ersichtlich, was im Rahmen einer Escort-Tätigkeit als Ausgabe von der Steuer abgesetzt werden kann. Reisekosten und eventuelle Abgaben an eine vermittelnde Agentur (falls vorhanden) gehören eindeutig dazu.
Schwieriger wird es, wenn es etwa um Kleidung geht. Um Ausgaben steuermindernd geltend zu machen, muss eindeutig nachgewiesen werden, dass sie wirklich ausschließlich als gewerblich und nicht zusätzlich als privat einzustufen sind. Da aber anzunehmen ist, dass Bekleidung und Accessoires zwar bei der Arbeit als Escort, aber mit hoher Wahrscheinlichkeit auch privat getragen werden, erkennt das Finanzamt damit verbundene Ausgaben oftmals nicht an.
Die richtige Software für die Buchhaltung finden
Buchhaltung ist ein essenzieller, wenn auch häufig wenig geliebter Bestandteil einer jeden selbstständigen Tätigkeit. Das gilt natürlich auch für Escortdamen. Im digitalen Zeitalter stehen zahlreiche Softwarelösungen bereit, die das Dokumentieren der Einnahmen und Ausgaben und das Ermitteln des Gewinns vereinfachen können.
Welche im Einzelfall verwendet werden sollte, lässt sich pauschal nicht beantworten. Da die Bedürfnisse und Vorlieben jedes Nutzers variieren, ist nicht jedes Programm für jeden Anspruch passend. Wichtige Faktoren bei der Wahl einer geeigneten Buchhaltungssoftware für den Escortbereich ist aber unter anderem das einfache Erstellen einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung, die dem Finanzamt zur Berechnung der fälligen Einkommensteuer vorgelegt wird.
Regelmäßig anfallende Posten sollten sich als Dauerbuchungen einpflegen lassen, um den Aufwand zu verringern.
Rücklagen für die erste Steuerzahlung bilden
Am Ende des ersten Tätigkeitsjahres als Begleitdame werden alle Unterlagen beim Finanzamt eingereicht, und die Behörde ermittelt auf dieser Basis die Einkommensteuer, die entrichtet werden muss. Experten empfehlen, sich bereits frühzeitig auf diese Zahlung vorzubereiten und einen Teil des Einkommens als Rücklage vorzusehen.
Auf diese Weise kann die fällige Steuerzahlung problemlose fristgerecht vorgenommen werden, ohne dass es zu finanziellen Engpässen kommt. Wie hoch die Steuern ausfallen, hängt von mehreren komplexen Faktoren wie zum Beispiel der Steuerklasse und der Höhe des erzielten Gewinns ab.
Ab dem zweiten Jahr leisten selbstständig Tätige dann vierteljährlich eine Vorauszahlung, die sich am Einkommen des vergangenen Jahres orientiert. So soll verhindert werden, dass es nach Berechnung der Einkommensteuer zu hohen Zahlungen kommt.
Buchhaltung selbst machen oder einen Profi hinzuziehen?
Auch diese Frage kann nur schwer allgemeingültig beantwortet werden. Grundsätzlich ist es durchaus möglich, die Buchhaltung für die Tätigkeit als Escortdame eigenständig durchzuführen. Voraussetzung ist aber eine gute Organisation und eine genaue Dokumentation, denn bei Unstimmigkeiten kann der wirtschaftliche Erfolg gefährdet sein.
Zusätzlicher Ärger mit dem Finanzamt droht, wenn die Behörde eine Steuerhinterziehung durch falsche Angaben vermutet. Es kann vor Aufnahme der Arbeit nicht schaden, einen Buchhaltungskurs zu besuchen und sich so die wichtigsten Grundkenntnisse anzueignen. In diesem Zuge wird auch gleich der Umgang mit geeigneter Software gelehrt.
Selbstverständlich besteht aber auch die Möglichkeit, einen Profi mit dieser wichtigen und komplexen Aufgabe zu beauftragen. Allerdings hat diese Dienstleistung natürlich auch ihren Preis und ist insbesondere für Berufsanfänger im Bereich Escort nicht unbedingt notwendig.
Wer plant, als Begleitdame zu arbeiten, sollte diesen Schritt in jedem Fall gut planen und sich in diesem Zusammenhang auch überlegen, ob die Tätigkeit hauptberuflich oder nebenberuflich ausgeübt werden soll. Je nachdem, wie viel Zeit investiert und Geld verdient wird, verändert sich auch der Umfang der Buchhaltung.
Eine Beratung durch einen Experten ist grundsätzlich eine gute Idee, um sich einen Überblick über die Pflichten im Rahmen einer Selbstständigkeit als Escortdame zu verschaffen.