Fachkräfte gewinnen: Vermögenswirksame Leistungen als Arbeitgeber-Benefit
Der Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte ist in vielen Branchen längst zu einer der größten Herausforderungen für Unternehmen geworden. Wer offene Stellen schnell besetzen möchte, muss deshalb häufig mehr bieten als ein marktübliches Gehalt. Bewerber achten zunehmend darauf, welches Gesamtpaket ein potenzieller Arbeitgeber bietet. Neben flexiblen Arbeitszeiten, Homeoffice, zusätzlichen Urlaubstagen und Weiterbildungsmöglichkeiten können insbesondere finanzielle Zusatzleistungen ein überzeugendes Argument sein.
Dabei müssen Unternehmen nicht zwangsläufig mit hohen Wechselprämien oder außergewöhnlich teuren Bonusprogrammen arbeiten. Auch klassische Leistungen können bei der Personalgewinnung interessant sein – vorausgesetzt, sie werden verständlich und offensiv kommuniziert. Ein gutes Beispiel dafür sind vermögenswirksame Leistungen, kurz VL. Sie können Arbeitnehmer beim langfristigen Vermögensaufbau unterstützen und unter bestimmten Voraussetzungen sogar mit einer staatlichen Förderung kombiniert werden.
Benefits können bei der Entscheidung für einen Arbeitgeber ausschlaggebend sein
Das Gehalt bleibt selbstverständlich ein entscheidender Punkt bei der Wahl eines Arbeitsplatzes. Zwei vergleichbare Stellen können jedoch ein ähnliches Grundgehalt bieten und sich bei den Zusatzleistungen erheblich unterscheiden.
Genau hier haben Arbeitgeber die Möglichkeit, sich gegenüber Wettbewerbern zu positionieren. Statt in einer Stellenanzeige lediglich mit Formulierungen wie „attraktive Vergütung“ oder „zahlreiche Benefits“ zu werben, sollten konkrete Vorteile genannt werden.
Dazu können beispielsweise gehören:
- vermögenswirksame Leistungen,
- betriebliche Altersvorsorge,
- zusätzliche Urlaubstage,
- Weiterbildungsbudgets,
- Jobticket oder Mobilitätszuschüsse,
- Fahrradleasing,
- flexible Arbeitszeiten,
- Homeoffice-Regelungen und
- leistungsabhängige Bonuszahlungen.
Gerade vermögenswirksame Leistungen haben den Vorteil, dass sie nicht nur kurzfristig einen finanziellen Anreiz bieten. Sie sind darauf ausgerichtet, über einen längeren Zeitraum Vermögen aufzubauen.
Was sind vermögenswirksame Leistungen?
Vermögenswirksame Leistungen sind Geldbeträge, die für einen Arbeitnehmer in bestimmte Spar- oder Anlageformen eingezahlt werden. Je nach Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder betrieblicher Regelung übernimmt der Arbeitgeber den Betrag vollständig oder beteiligt sich daran.
Das Geld wird dabei normalerweise nicht zusammen mit dem regulären Nettogehalt auf das Girokonto überwiesen. Stattdessen erfolgt die Einzahlung direkt in den vom Arbeitnehmer ausgewählten VL-Vertrag.
Welche Anlageform genutzt werden kann, hängt von den jeweiligen Voraussetzungen ab. In Betracht kommen beispielsweise bestimmte Fondssparpläne oder Bausparverträge. Arbeitnehmer sollten vor dem Abschluss prüfen, ob die gewählte Anlageform für vermögenswirksame Leistungen geeignet ist und welche Kosten, Chancen und Risiken damit verbunden sind.
Ein wesentlicher Vorteil besteht im automatisierten Sparen. Jeden Monat wird ein festgelegter Betrag investiert. Der Arbeitnehmer muss nicht selbst daran denken, das Geld nach Eingang des Gehalts auf ein separates Konto oder Depot zu überweisen.
Staatliche Förderung kann den Benefit zusätzlich aufwerten
Für bestimmte Arbeitnehmer kann der Vermögensaufbau zusätzlich staatlich gefördert werden. Eine wichtige Rolle spielt dabei die Arbeitnehmersparzulage.
Sie ist eine staatliche Förderung, die unter bestimmten Voraussetzungen zu vermögenswirksamen Leistungen hinzukommen kann. Ob ein Anspruch besteht, hängt unter anderem vom Einkommen und von der Art der gewählten Anlage ab.
Für Arbeitnehmer kann dadurch eine interessante Kombination entstehen: Der Arbeitgeber beteiligt sich am regelmäßigen Sparen und gegebenenfalls unterstützt der Staat den Vermögensaufbau zusätzlich.
Aus Sicht des Unternehmens macht das VL als Benefit besonders interessant. Der Arbeitgeber muss die staatliche Förderung selbst nicht finanzieren. Trotzdem kann seine Leistung für den Mitarbeiter durch eine mögliche zusätzliche Förderung einen höheren Nutzen erhalten.
Die Arbeitnehmersparzulage wird über die Steuererklärung beantragt
Ein wichtiger Punkt wird in der Praxis gelegentlich übersehen: Die staatliche Förderung landet nicht automatisch mit der monatlichen Gehaltsabrechnung auf dem Konto.
Die Arbeitnehmersparzulage muss grundsätzlich im Zusammenhang mit der Einkommensteuererklärung beantragt werden. Arbeitnehmer sollten deshalb prüfen, ob sie die jeweiligen Voraussetzungen erfüllen und ob ihre Anlage förderfähig ist.
Arbeitgeber können an dieser Stelle unterstützen, ohne selbst eine Steuer- oder Anlageberatung anbieten zu müssen. Bereits ein Hinweis beim Einstieg ins Unternehmen oder in den Personalunterlagen kann sinnvoll sein.
Beispielsweise können neue Mitarbeiter darüber informiert werden, dass das Unternehmen vermögenswirksame Leistungen anbietet und dass je nach persönlicher Situation eine zusätzliche staatliche Förderung möglich sein kann. Die konkrete steuerliche und finanzielle Prüfung bleibt anschließend Sache des Arbeitnehmers.
Langfristiger Vermögensaufbau statt kurzfristiger Bonus
Vermögenswirksame Leistungen unterscheiden sich deutlich von einer klassischen Einmalzahlung. Ein Einstiegsbonus von mehreren hundert oder tausend Euro kann bei der Personalgewinnung attraktiv wirken, ist nach der Auszahlung aber schnell vergessen oder ausgegeben.
VL begleiten den Mitarbeiter dagegen über einen längeren Zeitraum. Monat für Monat fließt Geld in die gewählte Anlage. Dadurch wird der Arbeitgeberzuschuss regelmäßig wahrgenommen.
Über mehrere Jahre können auch vergleichsweise kleine monatliche Beträge zu einer beachtlichen Summe anwachsen. Hinzu kommen abhängig von der Anlage mögliche Erträge sowie gegebenenfalls eine staatliche Förderung.
Bei vielen VL-Modellen bestehen bestimmte Laufzeiten und Sperrfristen. Wie lange eingezahlt wird und wann das angesparte Kapital verfügbar ist, richtet sich nach dem konkreten Vertrag und der gewählten Anlageform. Arbeitnehmer sollten daher nicht pauschal davon ausgehen, dass jede VL-Anlage nach demselben Schema ausgezahlt werden kann.
Vermögenswirksame Leistungen als Instrument zur Mitarbeiterbindung
Die Wirkung solcher Zusatzleistungen endet nicht mit der erfolgreichen Einstellung eines neuen Mitarbeiters. Finanzielle Benefits können gleichzeitig einen Beitrag zur Mitarbeiterbindung leisten.
Ein Vorteil vermögenswirksamer Leistungen besteht darin, dass sie regelmäßig auf der Gehaltsabrechnung beziehungsweise im Zusammenhang mit der monatlichen Einzahlung sichtbar werden. Der Arbeitgeber bietet also nicht lediglich bei Vertragsabschluss einen Bonus, sondern beteiligt sich kontinuierlich am Vermögensaufbau.
Das kann insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen interessant sein. Nicht jeder Betrieb kann bei Gehältern mit großen Konzernen konkurrieren. Ein attraktives Gesamtpaket kann jedoch dazu beitragen, diesen Nachteil zumindest teilweise auszugleichen.
Entscheidend ist dabei, dass Mitarbeiter die angebotenen Leistungen auch kennen und verstehen. Ein Benefit, von dem kaum jemand weiß, entfaltet weder bei der Mitarbeiterbindung noch beim Recruiting seine volle Wirkung.
VL direkt in der Stellenanzeige nennen
Unternehmen sollten vermögenswirksame Leistungen deshalb nicht irgendwo im Kleingedruckten verstecken. Werden sie angeboten, dürfen sie auch Bestandteil des Recruitings sein.
Statt lediglich von „attraktiven Sozialleistungen“ zu sprechen, kann eine Stellenanzeige beispielsweise konkret darauf hinweisen, dass das Unternehmen einen Zuschuss zu vermögenswirksamen Leistungen bietet.
Das wirkt transparenter und ermöglicht Bewerbern, verschiedene Stellenangebote besser miteinander zu vergleichen.
Besonders interessant wird das Gesamtpaket, wenn verschiedene Zusatzleistungen kombiniert werden. Eine mögliche Aufstellung könnte beispielsweise so aussehen:
| Benefit | Vorteil für Mitarbeiter |
|---|---|
| Vermögenswirksame Leistungen | Unterstützung beim langfristigen Vermögensaufbau |
| Betriebliche Altersvorsorge | Zusätzliche Vorsorge fürs Alter |
| Flexible Arbeitszeiten | Bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben |
| Weiterbildungsbudget | Persönliche und berufliche Entwicklung |
| Fahrradleasing oder Mobilitätszuschuss | Unterstützung bei den täglichen Mobilitätskosten |
| Zusätzliche Urlaubstage | Mehr Freizeit und Erholung |
Auch vergleichsweise kleine Arbeitgeberleistungen können überzeugen
Im Wettbewerb um Fachkräfte muss nicht jeder Arbeitgeber automatisch das höchste Gehalt bieten. Für Bewerber zählt zunehmend das komplette Arbeitsangebot. Mehrere sinnvoll kombinierte Zusatzleistungen können daher einen erheblichen Unterschied machen.
Vermögenswirksame Leistungen eignen sich hierfür besonders gut, weil sie einen unmittelbar nachvollziehbaren finanziellen Nutzen mit langfristigem Sparen verbinden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Vermögensaufbau zudem staatlich unterstützt werden.
Arbeitnehmer erhalten damit die Möglichkeit, kontinuierlich Kapital aufzubauen, während Arbeitgeber einen zusätzlichen Benefit für Recruiting und Mitarbeiterbindung schaffen.
Wer VL bereits anbietet, sollte deshalb prüfen, wie deutlich diese Leistung derzeit kommuniziert wird. Wird sie weder auf der Karriereseite noch in Stellenanzeigen erwähnt, bleibt ein potenzielles Argument im Wettbewerb um qualifizierte Bewerber ungenutzt.
Gerade in Bereichen mit ausgeprägtem Fachkräftemangel können konkrete finanzielle Zusatzleistungen dazu beitragen, dass ein Stellenangebot aus der Masse heraussticht. Denn für Bewerber zählt längst nicht mehr nur das monatliche Bruttogehalt. Entscheidend ist zunehmend, welchen finanziellen und persönlichen Mehrwert ein Arbeitgeber insgesamt bietet.
Häufige Fragen zu vermögenswirksamen Leistungen
Was sind vermögenswirksame Leistungen?
Vermögenswirksame Leistungen sind Zahlungen, die in eine geeignete Spar- oder Anlageform des Arbeitnehmers fließen. Je nach Arbeits- oder Tarifvertrag kann der Arbeitgeber den Betrag vollständig oder teilweise übernehmen.
Was ist die Arbeitnehmersparzulage?
Die Arbeitnehmersparzulage ist eine staatliche Förderung für bestimmte Formen des Vermögensaufbaus mit vermögenswirksamen Leistungen. Ob ein Arbeitnehmer Anspruch darauf hat, hängt unter anderem vom Einkommen und von der gewählten Anlageform ab.
Wie beantragt man die Arbeitnehmersparzulage?
Die Förderung wird grundsätzlich im Zusammenhang mit der Einkommensteuererklärung beantragt. Arbeitnehmer sollten prüfen, ob ihre Anlage und ihre persönlichen Voraussetzungen die Bedingungen für eine Förderung erfüllen.
Muss jeder Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen zahlen?
Ob und in welcher Höhe ein Arbeitgeber VL zahlt, kann unter anderem vom Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder betrieblichen Regelungen abhängen. Arbeitnehmer sollten daher ihren Arbeitsvertrag prüfen oder direkt beim Arbeitgeber nachfragen.
Warum sind vermögenswirksame Leistungen für Arbeitgeber interessant?
VL können als zusätzlicher finanzieller Benefit im Recruiting eingesetzt werden. Gleichzeitig werden sie regelmäßig gezahlt und können deshalb auch zur langfristigen Mitarbeiterbindung beitragen.
Wann kann man sich vermögenswirksame Leistungen auszahlen lassen?
Das hängt von der jeweiligen Anlageform und dem abgeschlossenen Vertrag ab. Bei verschiedenen VL-Produkten gelten mehrjährige Laufzeiten oder Sperrfristen. Arbeitnehmer sollten die konkreten Bedingungen ihres Vertrags prüfen.

