Fehlerhafte Rechnungen, Zahlendreher in Beträgen – häufige Fehler in der Steuererklärung
Fehler in der Steuererklärung – was geschieht nun?
Rund 54 Prozent der steuerpflichtigen Männer und Frauen in Deutschland haben ihre Einkommenssteuererklärung laut einer 2022 veröffentlichten Bitkom-Studie schon einmal selbst gemacht und online abgegeben. Das entspricht rund 30 Millionen Bundesbürgern.
Wer auf die Unterstützung eines professionellen Steuerberaters verzichtet, riskiert jedoch Fehler in der Steuererklärung. Hier verrutscht ein Komma, dort fehlt eine Ziffer. Bereits diese kleinen Unrichtigkeiten können dazu führen, dass sich Betroffene strafbar machen.
Was geschieht, wenn sich Fehler in die Einkommenssteuererklärung einschleichen, beleuchtet der folgende Ratgeber.
Ob angestellt oder selbstständig – wer in Deutschland Einkünfte erwirtschaftet, ist meist auch zur Abgabe einer Einkommenssteuererklärung verpflichtet. Diese lässt sich mithilfe von Online-Programmen inzwischen innerhalb kurzer Zeit erledigen, ohne die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch nehmen zu müssen.
Allerdings bietet die Steuererklärung eine Vielzahl von Fallstricken und Fehlerquellen. Sei es eine falsch ausgewiesene Umsatzsteuer auf einer Rechnung oder ein Zahlendreher bei der Angabe der Werbungskosten.
Zwar sind Fehler bekanntlich menschlich. Doch sowohl ein unbewusstes Vertun als auch bewusste Falschangaben können juristische Folgen nach sich ziehen.
Denn erfolgt ein Fehler zum Nachteil des Staates – werden diesem also Steuereinnahmen vorenthalten – kann der Vorwurf der Steuerhinterziehung im Raum stehen. Möglich bleibt die Straffreiheit mit einer Selbstanzeige durch einen erfahrenen Anwalt.
Droht bei jedem Fehler in der Steuererklärung eine Strafe?
Ob falsche Angaben in der Einkommenssteuererklärung juristische Folgen haben, hängt zunächst davon ab, wem sie zur Last fallen.
Wer einen Fehler zum eigenen Nachteil macht – etwa bei den Sonderausgaben eine zu niedrige Summe angibt – braucht keine Strafe zu befürchten. Schließlich entsteht dem Staat daraus kein Schaden.
Anders sieht es aus, wenn die Sonderausgaben versehentlich zu hoch angegeben werden. Etwa aufgrund eines Eingabefehlers oder eines Zahlendrehers. Wer einen solchen Lapsus begeht und nicht korrigiert, macht sich unter Umständen der Steuerhinterziehung schuldig. Vor allem dann, wenn nicht erkennbar ist, dass die Falschangabe aus einem Tippfehler und nicht aus böser Absicht resultiert.
Achtung: Auch das vorsätzliche Verschleiern von Einkünften in der Einkommenssteuererklärung kann zu einer Anzeige wegen Steuerhinterziehung führen. Laut der Härtefallregelung geschieht das spätestens dann, wenn der unterschlagene Betrag über 410 Euro liegt.
Was geschieht, wenn fehlerhafte Rechnungen zu Fehlern in der Steuererklärung führen?
Für Unternehmer und Selbstständige kann bereits eine ausgestellte Rechnung zu einer Fehlerquelle in der Steuererklärung werden. Etwa dann, wenn sie die Umsatzsteuer zu hoch oder zu niedrig ausweist.
In einem solchen Fall ist es essenziell, die Rechnung zu korrigieren. Zuvor jedoch empfiehlt es sich, Kontakt mit dem Finanzamt aufzunehmen und den Fehler offenzulegen.
Alternativ besteht in Online-Steuerportalen die Möglichkeit, mögliche Fehler selbst zu korrigieren. Das ist so lange formlos möglich, bis das Finanzamt den Steuerbescheid versendet.
Sobald das geschieht, sind selbstständige Fehlerbehebungen nicht mehr ohne Weiteres möglich. Jedoch bleiben den Betroffenen vier Wochen Zeit für einen Einspruch und die nachträgliche Korrektur.
Ist auf nur einer Rechnung ein falscher Endbetrag ausgewiesen, der zu einem geringfügigen Fehler in der Steuererklärung führt, reicht es auch, einen Antrag auf schlichte Änderung des Steuerbescheids nach Paragraf 172 zu stellen.
Bis dieser angenommen oder abgelehnt wird, können jedoch mehrere Wochen vergehen. In dieser Zeit muss trotzdem erst einmal die festgesetzte Steuerschuld bezahlt werden.
Wichtig bei der Antragstellung ist, dem Finanzamt die Gründe für den Fehler mitzuteilen und einen Beleg für die Korrektur zu senden. Dadurch wird in der Steuererklärung lediglich dieser Posten neu berechnet.
Bei einem Einspruch gegen den Steuerbescheid wird dagegen die gesamte Einkommenssteuer nochmals vom Finanzamt geprüft und festgesetzt.