Pflichtangaben in Rechnungen
Inhaltliche Vollständigkeit Ihrer Rechnungen
Rechnungen im Sinne des § 14 UStG und §§ 31-34 UStDV sind alle Dokumente, die über eine Lieferung oder sonstige Leistungen abrechnen. Die folgenden Pflichtangaben muss eine Rechnung enthalten:
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Rechnungssteller
Der vollständige Name sowie die vollständische Anschrift der leistenden Person bzw. des leistenden Unternehmens müssen in Rechnungen angeben werden. -
Rechnungsempfänger
Ebenfalls der vollständige Name sowie Anschrift des Rechnungsempfängers müssen in der Rechnung zu finden sein. -
Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Ihre vom Finanzamt zugeteilte Steuernummer und/oder die Ihnen vom Bundesamt für Finanzen zugeteilte Umsatzteuer-Identifikationsnummer müssen in dem Muster der Rechnung stehen. -
Rechnungsdatum
Das Ausstellungsdatum der Rechnung ist zwingend notwendig. -
Rechnungsnummer
Die Nummer der Rechnung kann aus einer oder mehreren Zahlenreihen bestehen und ist einmalig. Zum Beispiel: RG-2012-12345 oder RG 06/2012-12345 - Tipps und Bestimmungen für Rechnungsnummern finden Sie hier. -
Rechnungspositionen: Menge und Artikelbezeichnung
Die jeweilige Menge, Art und Kosten der Lieferung oder Leistung in der Rechnung ist anzugeben. -
Leistungs-/Lieferung-Datum
Das Datum oder der Zeitraum der Leistung oder Lieferung muss in Rechnungen angegeben werden. -
Netto-Betrag
Der Netto-Betrag (also ohne Steuersätze) ist in der Rechnung zu finden. -
Steuersatz
Der jeweils anzuwendende Steuersatz muss in Rechnungen angeben werden. -
Steuerbetrag
Der jeweils anzuwendende Steuersatz sowie der Steuerbetrag müssen angegeben werden. -
Grund einer eventuellen Steuerbefreiung (z.B. Kleinunternehmerregelung)
Der eventuelle Grund einer Steuerbefreiung muss angegeben werden. -
Aufbewahrungspflicht (nur bei Bauleistungen)
Ein Hinweis auf die gesetzliche Aufbewahrungspflicht des Empfängers der Leistung muss nur bei Bauleistungen angegeben werden.
Unsere Rechnungsvorlagen enthalten alle oben beschrieben nötigen Pflichtangaben. Auch Vorlagen für die Kleinunternehmer Rechnung stehen zur Verfügung. Erfahren Sie außerdem mehr über Rechnungen, Mahnungen, Suchmaschinenmarketing oder Fahrtenbücher.
Wir empfehlen Ihnen die Nutzung einer online Rechnungssoftware. Die Anbieter beachten hier bereits alle nötigen Pflichtangaben.