Eigenbeleg schreiben
Online PDF-Eigenbeleg-Generator
Einen Eigenbeleg schreiben Sie nun im Handumdrehen mit unserem Eigenbeleg-Generator. Kostenlos einen professionellen Eigenbeleg schreiben kann so einfach sein!
Laden Sie den fertig erstellten Eigenbeleg als PDF-Eigenbeleg herunter und drucken Sie diesen dann einfach aus. Das Herunterladen ist absolut kostenfrei für Sie und der Eigenbeleg enthält keine Werbung!
So funktioniert es: Eigenbeleg schreiben
So erstellen Sie mit unserem kostenlosen PDF-Eigebeleg-Generator Ihren Eigenbeleg schnell und praktisch:
- Einstellungen wie z.B. MwSt.-Satz und Währung anpassen
- Erforderliche Daten in den Eigenbeleg eintragen
- Fertigen PDF-Eigenbeleg herunterladen
Tipp: Speichern Sie die eingegebenen Daten für das nächste Mal in einem Cookie! So schreiben Sie Ihre Eigenbelege in Zukunft noch schneller.
Dieser Eigenbeleggenerator funktioniert auch auf Tablets und Smartphones. Bitte beachten Sie, dass Sie die Eingabemaske ggf. seitlich scrollen müssen, um alle Inhalte verändern zu können.
Jetzt Eigenbeleg schreiben
Passen Sie die nachfolgenden Felder in unserem Muster-Eigenbeleg an, klicken Sie den Button „PDF- Eigenbeleg jetzt downloaden“ und schon ist Ihr Eigenbeleg erstellt. Lesen Sie im Folgenden mehr über das Thema „ Eigenbeleg schreiben“.
Datenschutz ist gewährleistet
Unser Eigenbeleg-Generator speichert die von Ihnen eingegebenen Daten niemals auf unserem Server, so ist der Datenschutz zu jeder Zeit gewährleistet.
Wissenswertes zum Thema Eigenbeleg schreiben
Ein Eigenbeleg dient als Ersatz für eine nicht ausgestellte oder verloren gegangene Quittung oder Rechnung. Ist die Ausgabe tatsächlich beruflich bzw. betrieblich bedingt und erscheint die Höhe glaubhaft, wird der Eigenbeleg in der Regel vom Finanzamt anerkannt.
Es gibt keine vorgeschriebene Form des Eigenbeleges, er kann gegebenenfalls auch handschriftlich erstellt werden. Sehr viel komfortabler und übersichtlicher ist aber in jedem Falle das Ausfüllen mit Hilfe des Eigenbeleg-Generators.
Alle Angaben, die üblicherweise in einer ordentlichen Rechnung enthalten sind, sollte auch der Eigenbeleg enthalten:
- Name und Anschrift des Zahlungsempfängers
- Art und Datum der Aufwendung
- Rechnungsbetrag
- Grund für das Ausstellen des Eigenbeleges (z.B. Verlust des Originalbeleges)
- Datum und Unterschrift
Der Vorsteuerabzug ist bei einem Eigenbeleg grundsätzlich nicht möglich. Gemäß § 15 UStG ist hierfür eine ordentliche Rechnung notwendig.
Feedback zu unserem Eigenbelegssgenerator
Wir sind stetig bemüht, Ihnen das Schreiben Ihrer Belege mit unserem Eigenbelegsgenerator noch einfacher zu machen. Bitte sagen Sie uns Ihre Meinung!
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