Arbeitsverträge
Was ist ein Arbeitsvertrag?
Ein Arbeitsvertrag ist ein privatrechtlicher Vertrag zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer. Ein Arbeitsvertrag kann grundsätzlich sowohl (zunächst) mündlich als auch schriftlich geschlossen werden und stellt eine Variante des Dienstvertrags dar. Er bedarf keiner besonderen Form.
Zu den Arbeitsvertragsvorlagen
Der Arbeitsvertrag – worauf ist zu achten?
Dem Arbeitgeber als auch dem Arbeitnehmer obliegen durch einen Arbeitsvertrag gewisse Pflichten. So hat ein Arbeitnehmer beispielsweise eine sogenannte Treuepflicht und die vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung zu erbringen. Ein Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht, eine Beschäftigungspflicht und eine Vergütungspflicht gegenüber dem Arbeitnehmer. Wird ein Arbeitsvertrag zunächst mündlich geschlossen, ist ein Arbeitgeber verpflichtet, nach spätestens einem Monat nach Arbeitsbeginn des Arbeitnehmers alle wesentlichen Vertragsinhalte schriftlich zu erfassen, zu unterschreiben und dem Arbeitnehmer zu übergeben.
Arbeitsverträge – die Inhalte
Arbeitsverträge können grundsätzlich die folgenden Bestandteile enthalten:
- Angaben zu beiden Vertragspartnern
- Angaben zu Beginn, Dauer und Ende des Arbeitsvertrags (Probezeit, Kündigungsfrist, Befristung)
- Angaben zur Arbeitsleistung (Arbeitszeit, Tätigkeitsbeschreibung, Urlaubsanspruch)
- Angaben zur Vergütung (auch Zulagen, Gratifikationen, vermögenswirksame Leistungen)
- Angaben zu den Nebenpflichten ( z.B. Sorgfaltspflicht, Verschwiegenheit, Krankheit)
- Diverse Schlussbestimmungen (Vertragsstrafen, Nebentätigkeitsverbote, Ausschlussfrist, salvatorische Klausel)
Welche Arten von Arbeitsverträgen gibt es?
Es gibt eine Vielzahl verschiedener Arten von Arbeitsverträgen und meist liegen Arbeitsverträgen dann Tarifverträge zugrunde. Jedoch müssen sich nicht alle Unternehmen an Tarifverträge halten. Grundsätzlich sollten in einem Arbeitsvertrag jedoch immer folgende Punkte geregelt sein: Einkommen, Kündigungsfrist, Urlaubsanspruch, Arbeitszeiten sowie die Art der Arbeitsleistung.
Unbefristeter Arbeitsvertrag:
Der unbefristete Arbeitsvertrag stellt das klassische Arbeitsverhältnis dar. Bei dieser Art des Arbeitsvertrags besteht keine Frist über die Dauer des Arbeitsverhältnisses. Nur durch eine Kündigung seitens des Arbeitgebers oder Arbeitnehmers kann es hier zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses kommen.
Befristeter Arbeitsvertrag:
Befristete Arbeitsverträge müssen nicht gekündigt werden. Sie laufen über bis zu maximal 2 Jahren, anschließend kann es zu einer Kettenbefristung kommen. Der befristete Arbeitsvertrag kann dann höchstens 3 Mal verlängert werden.
Teilzeitarbeitsvertrag:
Der Teilzeitarbeitsvertrag regelt eine verkürzte Arbeitszeit von beispielsweise nur 20 oder 30 Stunden pro Woche. Ansonsten ist er identisch mit einem befristeten bzw. unbefristeten Arbeitsvertrag.
Minijob:
Ein Minijob Arbeitsvertrag regelt eine geringfügige Beschäftigung mit einem monatlich maximalen Lohn von 450 Euro.
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