Gutschriften
Was ist eine Gutschrift?
Hinsichtlich der Verwendung des Begriffes Gutschrift gab es Ende 2013 Neuregelungen und aufgrund von Unklarheiten und Verwirrungen entsprechende Klarstellungen.
Grundsätzlich unterscheidet man zwei „Arten“ von Gutschriften. Die umsatzsteuerliche Gutschrift und die kaufmännische Gutschrift.
Umsatzsteuerliche Gutschrift:
Bei einer umsatzsteuerlichen Gutschrift erstellt der Leistungsempfänger (also der Kunde) dem Leistenden die Rechnung. Hierunter fallen z.B. Provisionsabrechnungen zwischen Unternehmern. Bei dieser Art von Rechnung muss seit dem 1. Januar 2014 nun zwingend das Wort Gutschrift angegeben werden. Zu beachten ist, dass diese Möglichkeit der Abrechnung im Vorfeld zwischen den Parteien abgesprochen wurde.
Kaufmännische Gutschrift:
Die kaufmännische Gutschrift ist im Sinne des Umsatzsteuergesetzes streng genommen eigentlich keine Gutschrift, da hier eine Rechnung korrigiert wird. Wenn also dem Leistungsempfänger (Kunden) der Rechnungsbetrag oder Teile des Rechnungsbetrages aus einem vorangegangenen Umsatz „gutgeschrieben“ werden, stellt dies im Grunde eine Stornierung bzw. Korrektur der Rechnung dar (Storno-Rechnung). Umgangssprachlich wird jedoch dieser Vorgang auch als „Gutschrift“ bezeichnet. Hierunter fallen z.B. eine Rücknahme der Wahre, eine Gutschrift wegen Teillieferung, Rabatte oder andere Nachlässe.
Die Nachfassung des neuen Gesetzes vom Oktober 2013 hat jedoch klargestellt, dass auch Storno-Rechnungen weiterhin als Gutschrift bezeichnet werden dürfen. Es muss aus der Gutschrift jedoch deutlich hervorgehen, dass dem Kunden ein Betrag gutgeschrieben wird und eben nicht, wie bei der umsatzsteuerlichen Gutschrift, die Leistung Ihres Kunden an Sie abgerechnet wird.
Angaben in Gutschriften
Da eine Gutschrift eine Rechnung ist, gelten auch bei der Gutschrift dieselben Pflichtangaben, die in eine Rechnung müssen (siehe hierzu auch Pflichtangaben in Rechnungen):
- Der vollständige Name und die Anschrift des Rechnungsstellers
- Der vollständige Name sowie die Anschrift des Rechnungsempfängers
- Die Steuernummer oder Umsatzsteuer ID des Rechnungsstellers
- Das Rechnungsdatum sowie das Lieferdatum für die Leistung bzw. Ware
- Eine einmalig vergebene Rechnungsnummer
- Alle Rechnungspositionen: Menge, Art und Kosten der Ware oder Dienstleistung
- Der Rechnungsnettobetrag und der jeweilige Steuersatz (7% oder 19%) sowie der jeweilige Steuerbetrag
- Bei einer Steuerbefreiung (z.B. Kleinunternehmerregelung) der entsprechende Grund der Steuerbefreiung
Um unmissverständlich deutlich zu machen, dass es sich um eine kaufmännische Gutschrift handelt, ist es empfehlenswert, z.B. folgenden Satz mit in die Gutschrift aufzunehmen:
„Gemäß unserer Absprache schreiben wir Ihnen folgenden Betrag gut“.
Mit unserem kostenlosen und werbefreien online PDF Gutschriftgenerator können Sie professionelle Gutschriften in wenigen Minuten online erstellen und downloaden.
Vorlagen für GutschriftenWir haben bereits eine Gutschrift Vorlage (im Word-Format) für Sie erstellt. Darin sind alle Angaben, die in eine Gutschrift gehören, angegeben. Sie können unsere Vorlage zur Erstellung Ihrer eigenen Gutschriften kostenfrei verwenden und anpassen.
Muster für GutschriftenWenn Sie ein Muster für Gutschriften suchen, schauen Sie sich unser Gutschrift Muster (im PDF-Format) an. Darin sind ebenfalls alle Angaben, die in eine Gutschrift gehören, angegeben. Sie können unser Muster zur Erstellung Ihrer eigenen Gutschriften kostenfrei verwenden und anpassen.
Erfahren Sie mehr über Marketing, Marketingkonzepte,Stornorechnungen und Arbeitsverträge für Minijobber.