Arbeitsvertrag Minijob
Was ist ein Arbeitsvertrag für Minijobber?
Ein Arbeitsvertrag Minijob oder auch Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte regelt die steuer-und sozialversicherungsrechtlichen Besonderheiten dieser Art Arbeitnehmer. Hierbei führt der Arbeitgeber entweder pauschal oder detailliert die Steuer-und Sozialversicherungsbeiträge für den Minijobber ab. Zusätzlich muss der Minijobber bei der Minijob-Zentrale angemeldet oder später auch wieder abgemeldet werden. Die Minijob-Zentrale nimmt dann auch die Beitragsnachweise und die entsprechenden Abgaben entgegen.
Was ist ein Minijob?
Ein sogenannter Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung oder ein Beschäftigungsverhältnis von kurzer Dauer und darf die Verdienstgrenze von derzeit 450 Euro pro Arbeitnehmer nicht überschreiten. Hat ein Arbeitnehmer mehrere Minijobs, die diese Grenze zusammengerechnet übersteigt, wird der Arbeitnehmer steuer-und versicherungspflichtig. Lediglich die Arbeitslosenversicherungsbeiträge entfallen dann. Die frühere Begrenzung von Minijobs auf 15 Wochenarbeitsstunden wurde abgeschafft.
Folgende Beiträge muss der Arbeitgeber bei einem Minijob abführen:
- 15% Rentenversicherung
- 13% Krankenversicherung
- 2% Pauschsteuer (inkl. Kirchensteuer und Solizuschlag), wenn nicht über eine Lohnsteuerkarte abgerechnet wird
- Eventuell 0,7% Umlage U1 (Ausgleich von Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit – Unternehmen mit maximal 30 Arbeitnehmern
- 0,14% Umlage U2 (Ausgleich Arbeitgeberaufwendungen bei Mutterschaft)
- 0,15% Insolvenzgeldumlage
Der Arbeitgeber führt insgesamt maximal Beiträge von 30,99% an die Minijobzentrale ab. Der Beitrag zur Krankenversicherung entfällt dann, wenn der Arbeitnehmer privat krankenversichert ist. Für die gesetzliche Rentenversicherung zahlt der Arbeitgeber die kompletten Beiträge. Möchte der Arbeitnehmer volle Leistungsansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten, kann er freiwillig noch einen Eigenbeitrag dazu leisten. Auch der freiwillige Eigenbeitrag wird dann vom Arbeitgeber an die Minijob-Zentrale abgeführt, es sei denn, der Arbeitnehmer verzichtet durch schriftlichen Antrag auf diese Zusatzzahlung.
Arbeitsvertrag Minijob – die Inhalte
Folgende Inhalte sollten mindestens in einem Arbeitsvertrag Minijob enthalten sein:
- Namen und Anschrift des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers
- Das Beschäftigungsverhältnis samt Tätigkeitsbeschreibung mit einem Entgelt bis zu 450 Euro pro Monat
- Beginn des Arbeitsverhältnisses
- Die Arbeitszeiten
- Die Dauer der Probezeit
- Die Höhe der Arbeitsvergütung entweder als Stundenlohn oder als Gesamtvergütung
- Die Angabe von eventuell weiteren Beschäftigungen des Arbeitnehmers
- Regelung zur freiwilligen Beitragszahlung in die gesetzliche Rentenversicherung durch den Arbeitnehmer
- Urlaubsansprüche sowie die gesetzliche Regelung der Lohnfortzahlung bei Krankheit
- Eine Verschwiegenheitspflicht und ggfs. Vertragsstrafe
- Die Kündigungsfristen – gesetzlich vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Monats
- Zusätzliche Vereinbarungen
Downloads für Minijob Arbeitsverträge
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