Mahnbescheid beantragen
Mahnbescheid beantragen - der Ablauf
Ihr Schuldner zahlt nicht und Sie möchten einen Mahnbescheid beantragen. Mit Hilfe des gerichtlichen Mahnverfahrens kann eine Geldforderung so auf schnellem und einfachem Weg und ohne langwierige Prüfung des Sachverhaltes eingefordert werden. Durch den Mahnbescheid kann dann im weiteren Verlauf ein sogenannter Vollstreckungstitel erlangt werden, mit dem dann ein Gerichtsvollzieher mit der Eintreibung der Schulden beauftragt werden kann.
Mahnbescheid beantragen und Mahnverfahren in Gang setzen
Das gerichtliche Mahnverfahren ist ein schriftliches Verfahren. Hierzu müssen amtliche Vordrucke verwendet und ausgefüllt werden. Entsprechende Formulare sind im Bürofachhandel erhältlich oder die Daten können auch mittels eines interaktiven Antragsformulars unmittelbar ins Internet eingegeben und dann gegebenenfalls elektronisch (per Barcode-Antrag) übermittelt werden. Näheres hierzu finden Sie auch in unserem Artikel Mahnbescheid online.
Diese Formulare enthalten alle persönlichen Angaben sowohl des Gläubigers als auch die des Schuldners. Das Ausfüllen des Formulars sollte stets sorgfältig erfolgen, mit vollem Namen und Adresse, bei Firmen oder Gesellschaften ist auch immer der gesetzliche Vertreter zu nennen. Darüber hinaus werden folgende Angaben zur einzuziehenden Forderung abgefragt:
- der Grund der Forderung
- der Betrag der Forderung
- die Verzugszinsen
- der Zeitpunkt der Fälligkeit der Verzugszinsen
Im Falle eines Widerspruchs durch den Schuldner, muss auch das zuständige Gericht benannt werden, bei dem die Forderung ggfs. durchgesetzt werden muss. Hier ist dann das jeweilige Gericht des Wohnortes des Schuldners zuständig.
Mahnbescheid beantragen - zuständiges Gericht
In Deutschland gilt neuerdings das automatisierte, zentrale Mahnverfahren. Das frühere dezentrale Verfahren über die örtlichen Amtsgerichte ist nicht mehr in Gebrauch. Die Zuständigkeit liegt jetzt beim zentralen Mahngericht des jeweiligen Bundeslandes, in dem der Antragsteller seinen Wohnort hat.
Der vollständig ausgefüllte Mahnbescheid kann dann entweder per Post an das zuständige Mahngericht versandt oder persönlich abgegeben werden.
Mahnbescheid beantragen - Kosten
Die entsprechenden Gebühren für den Mahnbescheid trägt zunächst der Antragsteller. Nach Zahlung der Gerichtsgebühr - diese ist abhängig von der Höhe der Forderung an den Schuldner - wird der Mahnbescheid dann erlassen und dem Schuldner per Post zugestellt.
Lesen Sie hierzu auch unseren Artikel Mahnbescheid Vordruck.