Mahnbescheid Vordruck
Mahnbescheid Vordruck ausfüllen und einreichen
Das gerichtliche Mahnverfahren ermöglicht einem Gläubiger, eine Geldforderung auf einfache und schnelle Weise einzufordern. Nur mit einem Mahnbescheid kann im weiteren Verlauf ein geeigneter Titel zur Zwangsvollstreckung erreicht werden. Mit dem zwangsweisen Einzug der Forderung kann dann später ein Gerichtsvollzieher beauftragt werden. Der Mahnantrag selbst wird vom Mahngericht nur formal auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft. Der ausgefüllte Vordruck des Mahnbescheid- Antrages kann sowohl vom Antragsteller selbst, als auch von einem Prozessbevollmächtigten eingereicht werden.
Mahnbescheid Vordruck - Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids
Für den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids muss ein amtlicher Vordruck für Mahnbescheide verwendet und vollständig ausgefüllt werden. Nur diese Originalantragsvordrucke werden von den Mahngerichten anerkannt. Den entsprechenden Vordruck können Sie im Bürofachhandel kaufen. Der Vordruck enthält auch eine Ausfüllhilfe bzw. Ausfüllhinweise zum richtigen Ausfüllen des Mahnantrags. Er kann sowohl handschriftlich, mit der Schreibmaschine als auch nach vorheriger Eingabe der Daten unter www.online-mahnantrag.de ausgefüllt werden.
Im Mahnbescheid Vordruck müssen folgende Angaben gemacht werden:
- Angaben zum Antragsteller: vollständiger Name und Anschrift
- Angaben zum Antragsgegner: vollständiger Name und Anschrift, bei Firmen, Gesellschaften oder Vereinen der gesetzliche Vertreter
- Die Bezeichnung des Anspruchs: Rechnung, Rechnungsnummer, Datum der Rechnung sowie Betrag, angefallene Verzugszinsen und der Zinssatz
- Die Auslagen des Antragstellers für das Verfahren (z.B. Kosten für den Vordruck, Porto)
- Weitere Nebenforderungen (z.B. Mahnkosten, Kosten für Auskünfte, Inkassokosten, Anwaltsgebühren)
- Ggfs. Angaben zu einem Prozessbevollmächtigten
Der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids wird dann unterschrieben an das zuständige Mahngericht verschickt oder kann persönlich abgegeben werden. Zuständig ist in der Regel immer das Mahngericht des Bundeslandes, in welchem der Antragsteller seinen Wohnsitz hat.
Vordruck für Mahnbescheid elektronisch übermitteln
Alternativ kann der Antrag auch über die Internetseite www.online-mahnantrag.de ausgefüllt und später als Barcodeausdruck (auf Blankopapier) und handschriftlich unterschrieben an das Mahngericht verschickt oder dort abgegeben werden. Um den Antrag elektronisch übermitteln zu können, sind eine Signaturkarte und ein geeignetes Kartenlesegerät notwendig.
Lesen Sie hierzu auch unseren Artikel Mahnbescheid online.